Sie befinden sich hier:
Aktuelle Steuerinfos >> Rückkehr zur alten Pendlerpauschale

Das Bundesverfassungsgericht zeigt in ihrer Meldung vom 09.12.2008 an, dass die Neuregelung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer pro Entfernungskilometer verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, die rückwirkenden Neuerungen abzuschaffen.

Der Vorsitzende betonte, dass eine Neuregelung in völlig anderer Form durch die Finanzverwaltung erfolgen könne.

Der Bundesfinanzminister Steinbrück gab jedoch in einer Pressemitteilung bekannt, dass die sofortige Erstattung der bisher nicht ausgezahlten Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer umgehend, aber spätestens in den ersten drei Monaten 2009 erfolgen wird.

Außerdem betonte der Bundesfinanzminister dass eine Neuerung erst zum 01.01.2010 erfolgen wird und die zwischenzeitliche Regelung mit Ansatz der Entfernungspauschale ab dem ersten Entfernungskilometer beibehalten wird.

Dies trete der derzeitigen Finanzkrise entgegen und komme so den Steuerzahlern entsprechend zugute.